Genehmigungsfreistellung ist keine Verfahrensfreiheit

Das ist die Unterscheidung, an der die meisten Bauherren scheitern, sobald ihr Vorhaben über ein Gartenhaus oder einen Carport hinausgeht: Verfahrensfrei bedeutet, dass kein Verfahren stattfindet. Genehmigungsfreistellung, Kenntnisgabe- und Anzeigeverfahren sind dagegen vereinfachte, aber keine freien Verfahren – die Behörde oder die Gemeinde prüft weiterhin, nur anders und mit eigenen Fristen. verfahrensfrei.de ordnet diese Verfahrensarten, vergleicht sie über alle 16 Bundesländer und zeigt anhand realer Gerichtsentscheidungen, wo eine „verfahrensfrei"-Einschätzung in der Praxis nicht trägt.

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